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VwG Wien zur Genauigkeit des Tatvorwurfes bei der Unterlassung der Meldung einer Videoüberwachung (DSK statt DSB)

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Alexander FlendrovskyjusIT 2016/39jusIT 2016, 81 Heft 2 v. 20.4.2016

DSG 2000: §§ 17, 50a, 50c, 50d, 52 Abs 2 Z 1, § 52 Abs 2 Z 4, § 61 Abs 9

VStG: § 44a Z 1, § 44a Z 2

Die Anführung der Datenschutzkommission anstelle der Datenschutzbehörde als für die Entgegennahme einer Meldung zuständige Behörde in einem Straferkenntnis wegen

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