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DSB: Verletzung im Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten durch unzulässige erkennungsdienstliche Behandlung

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2016/19jusIT 2016, 35 Heft 1 v. 19.2.2016

DSG 2000: § 1 Abs 1 und Abs 2, § 7 Abs 1, § 31 Abs 2 und Abs 7

SPG: § 16 Abs 2 Z 1 und Abs 3, §§ 65, 90

Das Abnehmen von Fingerabdrücken und die Herstellung von Lichtbildern durch einen Polizeibeamten wegen des Verdachts einer Körperverletzung iSd § 83 Abs 1 StGB verletzt den Betroffenen in seinem Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, wenn die Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 65 Abs 1 SPG nicht vorliegen.

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