DSG 2000: § 1 Abs 1 und Abs 2, § 7 Abs 1, § 31 Abs 2 und Abs 7
SPG: § 16 Abs 2 Z 1 und Abs 3, §§ 65, 90
Das Abnehmen von Fingerabdrücken und die Herstellung von Lichtbildern durch einen Polizeibeamten wegen des Verdachts einer Körperverletzung iSd § 83 Abs 1 StGB verletzt den Betroffenen in seinem Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, wenn die Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 65 Abs 1 SPG nicht vorliegen.