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BVwG: Einsichtsrecht in Krankengeschichte kann nicht datenschutzrechtlich durchgesetzt werden

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Alexander FlendrovskyjusIT 2016/16jusIT 2016, 32 Heft 1 v. 19.2.2016

DSG 2000: § 1 Abs 3 Z 1, §§ 26, 31 Abs 8

KAG: § 16b Abs 1 Z 1, § 21 Abs 1

Es ist nicht Inhalt und Zweck des Rechts auf Auskunft nach § 1 Abs 3 Z 1 iVm § 26 DSG 2000 und nicht Aufgabe der DSB im Verfahren nach § 31 Abs 1 DSG 2000, materienspezifische, gesetzlich normierte Einsichtsrechte durchzusetzen. Das DSG 2000 verleiht auch kein subjektives, vor der DSB geltend zu machendes Recht auf Akteneinsicht.

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