MSchG: § 4 Abs 1 Z 3, § 4 Abs 2
Den Wortzeichen "WIEN-TICKET.AT" und "WIEN TICKET" fehlt für Waren und Dienstleistungen iZm dem Verkauf von Tickets und/oder Eintrittskarten von in Wien stattfindenden Veranstaltungen aufgrund ihres beschreibenden Charakters die für eine Eintragung als Wortmarken notwendige Unterscheidungskraft.