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OGH: Zum Konkurrenzverhältnis des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs (§ 148a StGB) und dem Eingriff in das Recht auf Zugangskontrolle (§ 10 ZuKG)

IT-Recht JudikaturStrafrechtBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2016/7jusIT 2016, 15 Heft 1 v. 19.2.2016

StGB: § 148a

ZuKG: § 10

§ 148a StGB ist gegenüber § 10 ZuKG stillschweigend subsidiär, mit der Konsequenz, dass nur gewerbsmäßiges Handeln strafbar ist, private Nutzer straffrei bleiben und der Täter nur auf Verlangen des in seinen Rechten verletzten Diensteanbieters zu verfolgen ist.

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