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EuGH: Ungültigkeit der "Safe-Harbor"-Entscheidung der Kommission

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2015/97jusIT 2015, 244 Heft 6 v. 14.12.2015

RL 95/46/EG : Art 25 Abs 6, Art 28

GRC: Art 7, Art 8, Art 47

Eine nationale Kontrollstelle ist bei der Prüfung, ob in einem Drittstaat ein angemessener Datenschutz besteht, nicht an eine Angemessenheitsentscheidung der Kommission, wie die Entscheidung 2000/520/EG über die Angemessenheit der Grundsätze des "Safe Harbor", gebunden. Sie hat eine behauptete Unzulässigkeit der Datenübermittlung zu prüfen.

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