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EuGH: Keine Umsatzsteuer beim Tausch von Bitcoins in nationale Währungen

IT-Recht JudikaturE-CommerceBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2015/91jusIT 2015, 226 Heft 6 v. 14.12.2015

AEUV: Art 267

RL 2006/112/EG : Art 2 Abs 1 lit c, Art 96, Art 98, Art 135 Abs 1 lit d-f

Die Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin" und umgekehrt bestehen, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen iSd Mehrwertsteuer-RL (RL 2006/112/EG ) dar, weil sie gegen Bezahlung eines Betrags ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis der Währung ergibt.

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