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OGH: Zum ERV-Zuschlag gem § 23a RATG

IT-Recht JudikaturVerfahrensrechtBearbeiterin: Elisabeth GrünjusIT 2015/73jusIT 2015, 182 Heft 5 v. 30.10.2015

RATG: § 23a

Gem § 23a RATG idF BGBl I 90/2008 gebührt RechtsanwältInnen für im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebrachte Schriftsätze ein ERV-Zuschlag.Bei diesem Honorarzuschlag handelt es sich nicht um Barauslagenersatz.

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