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VfGH: "Recht auf Aktenvernichtung" auch bei Papierakten

Datenschutz & E-Government JudikaturVfGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2015/63jusIT 2015, 158 Heft 4 v. 21.8.2015

DSG 2000: § 1 Abs 1, § 1 Abs 3 Z 2, § 4 Z 6, § 27 Abs 1 und Abs 8

EMRK: Art 8, 13

Bei Papierakten eines Finanzamtes, die nicht als Datei iSd § 4 Z 6 DSG 2000 zu qualifizieren sind, besteht kein Löschungsrecht nach § 1 Abs 3 Z 2 DSG 2000. Werden Papierakten aufbewahrt, deren weitere Verwendung gegen Art 8 EMRK verstößt, ergibt sich aus dem Recht auf Geheimhaltung ein Recht auf physische Vernichtung der Papierakten durch die Behörde.

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