RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 lit b, Art 5 Abs 5, Art 6
Auf multifunktionale Träger kann eine Urheberrechtsvergütung eingehoben werden, wenn diese für Privatkopien genutzt werden können.Dass die Nutzungsmöglichkeit lediglich sekundär ist, kann sich auf die Höhe der Urheberrechtsvergütung auswirken und bei geringfügigem Nachteil sogar zu einem Entfall der Pflicht zur Zahlung des gerechten Ausgleichs führen.