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OGH: Zur ERV-Pflicht von Kredit- und Finanzinstituten

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiterin: Elisabeth GrünjusIT 2015/40jusIT 2015, 102 Heft 3 v. 18.6.2015

GOG: § 89c Abs 5 Z 3, § 89c Abs 6

Kredit- und Finanzinstitute sind - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten der Justiz - zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verpflichtet.Sieht ein solches Institut von der Nutzung des ERV ab und bringt eine Eingabe in Papierform (hier: Grundbuchsgesuch) im Postweg ein, verletzt es eine zwingend einzuhaltende Formvorschrift. Dies führt zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens und beim Ausbleiben der Verbesserung zur Zurückweisung der Eingabe.

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