Mit der 16. und 17. Ergänzungslieferung wurden in erster Linie die neuen Bestimmungen der DSG-Novelle 2014 in den DSG-Kommentar eingearbeitet. Die wesentlichen Neuerungen betreffen den Rechtsschutz im öffentlichen Bereich: Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 51/2012, die mit 1. 1. 2014 in Kraft getreten ist, wurden ein Bundesverwaltungsgericht sowie neun Landesverwaltungsgerichte geschaffen und gleichzeitig alle unabhängigen Verwaltungsbehörden - darunter auch die DSK - aufgelöst. Um den unionsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, war es daher notwendig, auf nationaler Ebene eine neue Kontrollstelle iSd Art 28 Abs 1 DS-RL 95/46/EG einzurichten. Dies ist in Form einer "Datenschutzbehörde" (DSB) geschehen. Die DSB, die im Gegensatz zur DSK als monokratische Behörde eingerichtet ist, übernimmt sämtliche bis 31. 12. 2013 von der DSK wahrgenommenen Aufgaben. Dementsprechend musste va die Kommentierung des 7. Abschnitts (§§ 35 - 44 DSG 2000) angepasst und auf den neuen Stand gebracht werden.