DSG 2000: § 1 Abs 3 Z 1, §§ 26, 50e
§ 50e DSG modifiziert als lex specialis das allgemeine Auskunftsrecht des § 26 DSG.Wenn Bildaufzeichnungen einer Videoüberwachung für den im Auskunftsbegehren bezeichneten Zeitraum nicht ausgewertet wurden, sind zum Auskunftswerber keine verarbeiteten Daten vorhanden und es besteht nur Anspruch auf Erteilung einer Negativauskunft.