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(K)Ein Auskunftsrecht bei (nicht ausgewerteten) Videoüberwachungen. Eine Besprechung von VwGH 29. 10. 2014, 2013/01/0127

Datenschutz & E-GovernmentDI Michael LöfflerjusIT 2015/27jusIT 2015, 67 Heft 2 v. 29.4.2015

Nach dem hier besprochenen Erk des VwGH haben Auskunftswerber nur einen Anspruch auf Erteilung einer Negativauskunft, solange Bildaufzeichnungen von Videoüberwachungen durch Auftraggeber nicht ausgewertet wurden. Wird eine Videoüberwachung verschlüsselt betrieben, soll aus diesem Grund zusätzlich kein über die Mitteilung des Betreibens einer verschlüsselten Videoüberwachung hinausgehender Auskunftsanspruch bestehen. Dieser Beitrag zeigt aus der Perspektive des Beschwerdeführers die Probleme des Erkenntnisses und des diesem zugrunde liegenden Bescheides der DSK auf.

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