Die Erstellung von Kundenprofilen und deren Nutzung für Marketingzwecke, insb zum Versand von bedarfsorientierter Werbung, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Vielfach wird eine rechtliche Zulässigkeit ohne weitere Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Grenzen der Datenverarbeitung mit der Verwendung anonymisierter Daten argumentiert. Dabei wird aber übersehen, dass Anonymität dort aufhört, wo der Auftraggeber das personalisierte Profil auf einen konkreten Kunden beziehen kann.