Manfred Büchele, Assoz.-Prof. an der Universität Innsbruck, hat immer wieder Beiträge zum Urheberrecht verfasst. Umso mehr erstaunt, dass er sich gerade jetzt an die Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen des UrhG wagt, liegen doch ausnehmend viele Fragen beim Gerichtshof der Europäischen Union und wurden unlängst bzw werden in absehbarer Zeit unionsweit bindend beantwortet. Wie ein Autor in dieser Situation mit dem heiß diskutierten Stoff umgeht, darf daher besonders interessieren.