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EuGH: Kein Recht auf Zugang zu Akten mit personenbezogenen Daten

Datenschutz & E-Government JudikaturEuGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2014/107jusIT 2014, 227 Heft 6 v. 16.12.2014

RL 95/46/EG (DS-RL): Art 2 lit a, Art 12, 13 Abs 1 lit g

GRC: Art 8 Abs 2, Art 41

1. Bei den Daten, die in einer behördlichen Entwurfsschrift (hier: über eine befristete Aufenthaltserlaubnis wegen Asyls) über den Antragsteller enthalten sind - wie dessen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Sprache -, handelt es sich um "personenbezogene Daten" iSv Art 2 lit a der RL 95/46/EG über die in dieser Entwurfsschrift namentlich bezeichnete natürliche Person.

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