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BGH: Erleichterte Behauptungs- und Beweislast bei Mängeln an Individualsoftware

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2014/105jusIT 2014, 221 Heft 6 v. 16.12.2014

BGB: §§ 323, 346, 633, 634, 640

ABGB: §§ 914, 922, 1165, 1168, 1334

1. Ein Vertrag, der die Anpassung von Software an die Bedürfnisse des Kunden und die Schaffung von Schnittstellen zum Gegenstand hat, ist als Werkvertrag einzuordnen. Geschuldet ist die Herbeiführung des vertraglich vereinbarten Erfolgs als Ergebnis einer individuellen Tätigkeit.

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