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VfGH: Die Beteiligung des ORF an Facebook ist zulässig

IT-Recht JudikaturVfGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2014/101jusIT 2014, 217 Heft 6 v. 16.12.2014

EMRK: Art 10

ORF-G: § 4f Abs 2 Z 23

Die Annahme eines Foren-Verbotes für den ORF verletzt diesen im Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit. Die Beteiligung des ORF an sozialen Netzwerken ist zulässig.

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