RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1
Die Einbettung online öffentlich zugänglicher Werke in eine eigene Website mittels Framing-Technologie allein stellt keine öffentliche Wiedergabe iSv Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG dar, wenn dasselbe technische Verfahren verwendet und dasselbe Publikum adressiert wird.