Eine jüngst veröffentlichte Entscheidung1 des 4. Senats hat die Möglichkeit, Verletzungen des Datenschutzrechts (DSG 2000) mit den Mitteln des Lauterkeitsrechts durchzusetzen - erstmals seit der UWG-Novelle 20072 - behandelt. Der vorliegende Beitrag erörtert das Verhältnis der durchaus als komplex zu beurteilenden Rechtsgebiete zueinander und versucht die erste Systematisierung einer datenschutzrechtlichen Unlauterkeit. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse rundet das stark unionsrechtlich geprägte Bild ab.