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BGH: Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2014/69jusIT 2014, 144 Heft 4 v. 19.8.2014

BGB: § 97 Abs 1 UrhG

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

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