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EuGH: Zur Anordnung gegenüber einem Access-Provider, mit der ihm untersagt wird, seinen Kunden Zugang zu einer Website zu gewähren

IT-Recht JudikaturEuGHjusIT 2014/43jusIT 2014, 87 Heft 3 v. 23.6.2014

RL 2001/29/EG : Art 8 Abs 3, ErwG 59

GRC: Art 11, 16, 17 Abs 2

1. Ein Anbieter von Internetzugangsdiensten ist ein Vermittler iSv Art 8 Abs 3 RL 2001/29/EG , da seine Dienste von Personen genutzt werden, die das Zurverfügungstellungsrecht der Rechteinhaber verletzen bzw die auf die zur Verfügung gestellten Schutzgegenstände zugreifen.

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