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Eppur si muove: Übertragungsanspruch bei ".at"-Domains

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2014/41jusIT 2014, 81 Heft 3 v. 23.6.2014

Die strittige Frage, ob dem Rechteinhaber bei Eingriff in sein Namensrecht durch eine fremde Internet-Domain neben der Unterlassung und Löschung auch ein Anspruch auf Übertragung dieser Namensdomain zusteht, hat der OGH11Urteil 22. 10. 2013, 4 Ob 59/13z (schladming.com II) = ecolex 2014/65, 162 (Horak) = jusIT 2014/4, 17 (Thiele) = ÖBl 2014/6, 22 (Donath) = wbl 2014/18, 54 = ZIR 2014, 71 (Grafl/Fradinger). in der jüngst ergangenen E schladming.com II zumindest für den Fall der Registrierung der Domain unterhalb der TLD ".com" verneint. Im österreichischen Recht gebe es keine Rechtsgrundlage für einen (deliktischen) Übertragungsanspruch gegen den Rechtsverletzer. Der folgende Beitrag versucht eine kritische Begleitung und erörtert die Möglichkeit eines Übertragungsanspruchs für ".eu-" und ".at"-Domains.

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