Die strittige Frage, ob dem Rechteinhaber bei Eingriff in sein Namensrecht durch eine fremde Internet-Domain neben der Unterlassung und Löschung auch ein Anspruch auf Übertragung dieser Namensdomain zusteht, hat der OGH1 in der jüngst ergangenen E schladming.com II zumindest für den Fall der Registrierung der Domain unterhalb der TLD ".com" verneint. Im österreichischen Recht gebe es keine Rechtsgrundlage für einen (deliktischen) Übertragungsanspruch gegen den Rechtsverletzer. Der folgende Beitrag versucht eine kritische Begleitung und erörtert die Möglichkeit eines Übertragungsanspruchs für ".eu-" und ".at"-Domains.