UWG (Deutschland): § 3 Abs 3, Anh Nr 28
RL 2005/29/EG : Art 2 lit i, Art 5 Abs 5, Anh I Z 28
1. Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.