EMRK: Art 8, 10
1. Eine zivilrechtliche Haftung eines Internetportals für beleidigende Kommentare ist unter bestimmten Umständen kein ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Eingriff in dessen Rechte nach Art 10 EMRK.
EMRK: Art 8, 10
1. Eine zivilrechtliche Haftung eines Internetportals für beleidigende Kommentare ist unter bestimmten Umständen kein ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Eingriff in dessen Rechte nach Art 10 EMRK.