Im Spätsommer 2013 löste die entgeltliche Weitergabe sog "Gesundheitsdaten" an IMS Health, ein einschlägiges Marktforschungsunternehmen, in der Tagespresse heftige und emotional geführte Diskussionen um die Zulässigkeit solchen Datenhandels aus. Der vorliegende Beitrag geht dem Thema aus datenschutz- und zivilrechtlicher Sicht nach.