Musik wird im Internet auf verschiedene Arten verwertet. Neben Download-Diensten wie Apples iTunes oder Amazon MP3 und Streaming-on-Demand-Diensten wie Spotify werden neuerdings Internetradiodienste immer beliebter. Der Start der Radiodienste von Spotify, Rdio, Aupeo und nun seit Kurzem auch Google Play Music All Access zeigt, dass private Unternehmen in zunehmendem Maße auf sog "personalisierte Webradios" setzen. Diese gewähren dem Nutzer verschiedene Möglichkeiten, in den Ablauf des Musikprogramms einzugreifen. Der folgende Beitrag will diese neue Nutzungsart unter das passende Verwertungsrecht einordnen und die Anwendbarkeit des sog "Sendeprivilegs" prüfen.