Der folgende Beitrag handelt einerseits von der Irreführung österreichischer Internetnutzer durch eine tschechische Internetapotheke, andererseits setzt er sich kritisch mit der Entwicklung der Rechtsprechung des OGH, BGH und EuGH zur in der Literatur seit der Jahrtausendwende umstrittenen Frage auseinander, ob das in Art 3 EC-RL verankerte und in § 20 ECG - unglücklich - umgesetzte Herkunftslandprinzip einer kollisions- oder sachrechtlichen Interpretation bedarf. Letzteren Weg hat der OGH neuestens für bestimmte Konstellationen gewählt und dabei eine "überschießende" Umsetzung von § 20 ECG diagnostiziert, die im Einzelnen diskutiert wird.