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VwGH: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenverwendung

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2013/72jusIT 2013, 154 Heft 4 v. 26.8.2013

DSG 2000: § 6 Abs 1 Z 1, § 7 Abs 1

BDG 1979 79e

Ob Daten "auf rechtmäßige Weise" verwendet bzw im Rahmen rechtlicher Befugnisse ausgeübt werden, ist nicht nur anhand der Bestimmungen des DSG 2000 selbst, sondern auch unter Beachtung von Verboten einer Datenverwendung zu prüfen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des DSG 2000 ergeben.

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