Dieser Kurzbeitrag stellt die Inhalte der DSG-Novelle 2013 und der DSG-Novelle 2014 vor, mit denen einerseits die "völlige Unabhängigkeit" der DSK erreicht werden soll und andererseits ab 1. 1. 2014 eine neue Datenschutzbehörde als Kontrollstelle iSd Art 28 Abs 1 der DS-RL eingerichtet wird.