GMV: Art 7 Abs 1 lit b und c, Art 7 Abs 2, 3
MSchG: § 4 Abs 1 Z 3, § 4 Abs 2, § 21
1. Der Begriff "fluege.de" kann mangels notwendiger Unterscheidungskraft nicht als Gemeinschaftswortmarke für Transportwesen oder die Veranstaltung von Reisen ua eingetragen werden, da es sich insoweit um eine beschreibende Angabe handelt. Die Schreibweise mit "ue" statt mit dem Umlaut "ü" stellt für den Internetnutzer keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könnte.