BGB: § 249, 253
Der Ausfall des Internetzugangs kann einen Anspruch auf Ersatz des eintretenden Vermögensschadens beim Nutzer begründen.
BGH 24. 1. 2013, III ZR 98/12 (Ausfall des Internetzugangs)
BGB: § 249, 253
Der Ausfall des Internetzugangs kann einen Anspruch auf Ersatz des eintretenden Vermögensschadens beim Nutzer begründen.
BGH 24. 1. 2013, III ZR 98/12 (Ausfall des Internetzugangs)