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UFS Feldkirch: Steuerliche Anerkennung eines Domaintransfers

IT-Recht JudikaturUFSBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2013/45jusIT 2013, 91 Heft 3 v. 26.6.2013

EStG §§ 4, 6

BAO §§ 21, 22, 24, 208 Abs 1 lit a, § 209 Abs 1, §§ 299, 302 Abs 2 lit b

Internet Domains stellen grundsätzlich verkehrsfähige, immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dar. Sie sind bei entgeltlichem Erwerb mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, während bei "ursprünglicher Registrierung", dh bei "selbst geschaffenen" Domains, lediglich die entstandenen Registrierungs- und Eintragungskosten als Betriebsausgaben absetzbar sind.

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