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Persönlichkeitsverletzungen durch Googles Autocomplete**Erweiterte und ergänzte Fassung des Beitrags "Googles Autocompletefunktion als juristische Herausforderung" zur IRIS Tagung 2013, der beim LexisNexis Best Paper Award mit dem 2. Preis ausgezeichnet wurde.

IT-RechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2013/22jusIT 2013, 41 Heft 2 v. 26.4.2013

Für seine "Autocompletefunktion" (Autovervollständigung) kombiniert Google die Ergebnisse des "geheimen" Suchalgorithmus mit der Suchaktivität anderer Nutzer. Je häufiger nach einem Begriff gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist sein Auftauchen in der Autovervollständigungsliste von Google. Die Vervollständigung von Suchanfragen erfolgt darüber hinaus "personalisiert", genauer gesagt, endgeräteabhängig. Daraus ergeben sich juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht Betroffener und der Suchmaschinenhaftung, denen der Beitrag nachspürt.

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