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Kurioses & Wissenswertes

Kurioses & WissenswertesBearbeiter: Peter MaderjusIT 2013/18jusIT 2013, 36 Heft 1 v. 18.2.2013

Elektronische Rechnung

Die RL 2010/45/EU fordert die rechtliche Gleichstellung von elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen. Die Richtlinie war von den Mitgliedstaaten bis 31. 12. 2012 umzusetzen, was in Österreich mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (BGBl I 112/2012) geschehen ist. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs 2 UStG: Die e-Rechnung wird dann als Rechnung iSd UStG anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind; sie hat zumindest die in § 11 Abs 1 UStG 1994 genannten Rechnungsmerkmale zu enthalten. Österreich verlangt im Übrigen eine verpflichtende elektronische Rechnungslegung an Bundesdienststellen ab 1. 1. 2014 (vgl § 5 IKT-Konsolidierungsgesetz 2012, BGBl I 35/2012). Die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Einbringung von e-Rechnungen an den Bund sind bereits seit 1. 1. 2013 gegeben. Als Portale für die Einbringung einer e-Rechnung kommen insb das Unternehmensserviceportal USP und die PEPPOL-Transport-Infrastruktur zur Anwendung.

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