vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die RIS:App als Beispiel für eine Open Government Data-Anwendung

RechtsinformationMag. Dr. iur. Clemens Wass, MBL, MBA/Dipl.-Ing. Mag. Günther TschabuschnigjusIT 2012/90jusIT 2012, 191 Heft 5 v. 25.10.2012

Die RIS:App ermöglicht den mobilen Zugriff auf das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Nutzer können Inhalte des RIS mit Smartphones und Tablet-PCs einfach und unkompliziert abrufen und lokal abspeichern. Entstehen konnte diese juristische App dadurch, dass der Bund Datenmaterial als "Open Government Data" (OGD) freigegeben hat. Dadurch kann jedermann auf diesen Datenpool zugreifen und eigene Applikationen erstellen. Der Trend zur Offenlegung von OGD ist weltweit zu beobachten und wird immer stärker forciert, um neue nützliche Anwendungen entstehen zu lassen. Österreich ist bei dieser Entwicklung vorn dabei und sichert so seine Position als der europaweit führende Staat im Bereich von e-Government.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte