vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldepflicht und Informationspflichten für Betreiber von Websites nach dem aktuellen DSG 2000

Datenschutz & E-GovernmentMMag. Sonja KareljusIT 2012/66jusIT 2012, 140 Heft 4 v. 23.8.2012

Die meisten Websites enthalten personenbezogene Daten Dritter und fallen somit in den Anwendungsbereich des DSG 2000. Der Betreiber einer Website fungiert daher als datenschutzrechtlicher Auftraggeber und ist für die Einhaltung der im DSG 2000 vorgesehenen Pflichten verantwortlich. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die Meldepflicht des § 17 sowie die Informationspflichten der §§ 23, 24 und 25 DSG 2000.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte