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OGH: Zum Herkunftslandprinzip nach § 20 ECG

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Peter MaderjusIT 2012/60jusIT 2012, 133 Heft 4 v. 23.8.2012

ECG: § 3 Z 8, § 18 Abs 4, §§ 20, 22

1. Die einen Host-Provider allenfalls treffende Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft iSd § 18 Abs 4 ECG fällt als Anforderung betreffend die rechtliche Verantwortlichkeit des Diensteanbieters in den koordinierten Bereich (§ 3 Z 8 ECG), es gilt daher das Herkunftslandprinzip.

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