MSchG: §§ 10, 10a
UWG: §§ 1, 2
Eine Domain (wetter.at), die weder als Marke geschützt ist noch über eine ausreichende Verkehrsgeltung und damit Schutz nach § 9 Abs 3 UWG verfügt, ist gegen eine Zeichenverletzung durch die Verwendung des Zeichens als Schlüsselwort in der Werbung (hier: "Wetter at" als GoogleAdWords-Titel) für identische Dienstleistungen nicht geschützt.