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VwGH: Anbringen via E-Mail außerhalb des AVG?

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2012/11jusIT 2012, 29 Heft 1 v. 16.2.2012

AVG § 13 Abs 2

Stadtrecht Eisenstadt: § 82 Abs 2

1. Nach § 13 Abs 2 AVG können die Parteien der Behörde ihre schriftlichen Anbringen in jeder technisch möglichen Form übermitteln. Anbringen via E-Mail sind daher im Verwaltungsverfahren grundsätzlich gestattet.

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