AVG § 13 Abs 2
Stadtrecht Eisenstadt: § 82 Abs 2
1. Nach § 13 Abs 2 AVG können die Parteien der Behörde ihre schriftlichen Anbringen in jeder technisch möglichen Form übermitteln. Anbringen via E-Mail sind daher im Verwaltungsverfahren grundsätzlich gestattet.