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OGH: Zuständigkeit für betrügerische Verkäufe über Internet

IT-Recht JudikaturOGHClemens ThielejusIT 2012/4jusIT 2012, 11 Heft 1 v. 16.2.2012

StGB §§ 146 ff

StPO idF vor 2008: §§ 25, 36 Abs 3, § 38

Für das Hauptverfahren wegen Internetbetrug ist gem § 36 Abs 3 erster Satz StPO primär jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel die Straftat (hier: Sitz des betrügerischen Verkäufers) ausgeführt wurde oder ausgeführt werden sollte. Der (geplante) Erfolgseintritt (hier: Sitz des geprellten Käufers) ist demgegenüber subsidiär.

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