Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung macht sich die deutsche Domain Vergabestelle DENIC eG gegenüber einem Pfändungsgläubiger schadensersatzpflichtig, wenn durch eine vereitelte Vollstreckung in eine Domain dem Pfändungsgläubiger ein Schaden entstanden ist. Der vorliegende Beitrag erörtert ausgehend von diesem Urteil aus Deutschland die Rechtslage in Österreich und eröffnet Einblicke in die Praxis der Exekutionsgerichte.