vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGH: Zur Haftung der Bloghoster

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2011/106jusIT 2011, 223 Heft 6 v. 23.12.2011

1. Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur dann nötig, wenn der Hinweis so konkret formuliert ist, dass der Rechtsverstoß auch ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann.

2. Empfehlungen zur korrekten Vorgangsweise beim Einlangen konkreter Hinweise.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte