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OGH: Zur urheberrechtlichen Relevanz nicht ganz so "winziger Wiedergaben"

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Christian HandigjusIT 2011/100jusIT 2011, 216 Heft 6 v. 23.12.2011

UrhG: §§ 15, 18a

Eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung eines Werks liegt schon dann vor, wenn eine sinnliche Werkwiedergabe dadurch möglich ist, dass ein auf eine Website eingestelltes Lichtbild, auf dem das mitabgebildete Werk infolge seiner geringen Größe zunächst nicht zu erkennen ist, mittels "Mausklick" vergrößert dargestellt werden kann.

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