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GesRÄG 2011: Internetadressen (endlich) im Firmenbuch

IT-RechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2011/94jusIT 2011, 209 Heft 6 v. 23.12.2011

Seit 1. 8. 2011 ist die Internetadresse eines protokollierungsfähigen Rechtsträgers ein gesetzlicher Eintragungstatbestand nach § 3 Abs 2 FBG. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011)11BGBl I 2011/53. macht´s möglich. Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen sogar die Internetadresse bis 31. 7. 2012 im Firmenbuch ergänzen lassen, alle übrigen Rechtsträger können die Eintragung freiwillig beantragen. Der folgende Beitrag skizziert die geänderte Rechtslage und erörtert allfällige kennzeichenrechtliche Auswirkungen.

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