Die Rückforderung von Ausbildungskosten - gerade im ausbildungsintensiven IT-Bereich - bildet seit den 70er-Jahren ein arbeitsrechtliches Problem. Mit der gesetzlichen Regelung in § 2d AVRAG wurde vor allem die Staffelung der rückzuzahlenden Beträge kontroversiell diskutiert. Dazu hat nunmehr auch der OGH explizit Stellung bezogen.