Per "Vorabentscheidung" vom 9. November 2010 in den verbundenen Rs C-92/09 und C-93/09 (Volker und Markus Schecke und Eifert) hat der EuGH (Große Kammer) insb bestimmte Publikationspflichten über Empfänger von Agrarsubventionen für ungültig erklärt. Der nachstehende Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieser und weiterer Entscheidungsinhalte für den Datenschutz.**